Indem in den Strafsachen der Ermittlungsrichter die Ermittlungen mit Hilfe der Polizei führen darf, sieht die Situation in den Zivilsachen ganz anders aus. In solchem Fall gehört zu beiden Seiten die Beweise, die ihre Ansprüche betreffen, festzulegen ( Art. 9 StGB – Strafgesetzbuch).
In diesem Kontext kann man vollauf enge Zusammenarbeit mit Richard FERNER, dem Privatdetektiv und Führer der F.R Investigations & Associés Gruppe unternehmen. Im Fall von keinen Ermittlungen, die von dem Richter in den Zivilsachen durchgeführt wären, ist der Anwalt und sein Kunde zur Benutzung von unseren Dienstleistungen gezwungen.
Ein Jurist, der selbst keine Ermittlungen führen darf, wird um einen Kontakt mit unseren Detektivbüros gebeten, um Verteidigungsrechte geltend zu machen.
Ermittlungen, Verfolgung, Suche, wir haben die menschlichen und technischen Mittel, um Sie zu schützen und Ihre Rechte geltend zu machen. Wie antworten auf Ihre Bedürfnisse, und unsere Ergebnisse tun Sie unsere Verbündeter.
Privatdetektive aus der F.R Investigations & Associés Gruppe dürfen von einem Anwalt gerufen sein, sowohl um Ermittlungen durchzuführen, als auch im Hinblick auf Suche, Verifizierung usw...
Ermittlungen, Verfolgung, Suche: Vertraulichkeit vor allem.
Unsere Ermittlungsberichte bilden Elementbeweise vor dem Gericht.
Wir schaffen präzise, sorgfältige und ausführliche Berichte, die alle Informationen von einer Ermittlung zusammenfassen. Diese Berichte sind entscheidende Elementbeweisen beim Gerichtsverfahren.
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