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Schild (pdf) |
Richard
Ferner : Privatdetektiv, Strassburg, Elsass
Untersucher im Bereich : Industrie, Handel und
privat. |
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Im Laufe des Jahres 2007 nimmt eine Gesellschaft, Opfer von wiederholten Metalldiebstählen, unsere Dienste in Anspruch. Diese Letztere verarbeitet Aluminium, rostfreies Metall, Messing, und stellt mehrere Warendiebstähle fest.
Um die Spur der gestohlenen Ware wieder zu finden, ermittelt die Agentur FERNER INVESTIGATIONS und unternimmt eine diskrete Überwachung in der Nähe des Unternehmens. Die gesammelten Informationen erweisen, dass am Kopf des Netzes ein Nachtwächter dieses Unternehmens hervorkommt. In der Tat stellen wir mehrere Warendiebstähle fest, die von einem der Nachtwächter begangen wurden. Wir beschließen dann diese Person in Flagranti zu erwischen. Richard Ferner, Privatdetektiv, nimmt mit den zuständigen Behörden der Region Kontakt auf, und leitet die Operationen. Nach einem letzten Metalldiebstahl sperren wir dem räuberischen Wächter den Weg bis zur Ankunft der Polizei, die wir sofort von dem Vergehen unterrichtet hatten. Diese Letzteren kommen schnell vor Ort an und stellen die folgenden Tatsachen fest. Das Fahrzeug des Nachtwächters ist mit 123 Kg Aluminium der Gesellschaft beladen. Unsere Ermittlungen erweisen, dass der Nachtwächter solche Ware seit 2 Jahren an einen Altmetallhändler der Region weiterverkauft. Dieser Angestellte verbringt die Nacht in Polizeigewahrsam. Am folgenden Morgen bei der Durchsuchung des Wohnsitzes des Nachtwächters, decken die Polizisten 1200 Kg Aluminium auf, welche aus der Gesellschaft unseres Kunden und seit zahlreichen Jahren Arbeitgeber des Diebes, entwendet wurde. Infolge dieses frisch begangenen Vergehens hat unser Auftraggeber selbstverständlich den unehrlichen Angestellten für schweres Verschulden entlassen und Schadenersatz beantragt.
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Ein Unternehmen hatte das Absinken
seines Umsatzes festgestellt und auf dem Markt
seiner Fertigung nachempfundene Produkte entdeckt
(die Artikel waren allerdings von diesem Unternehmen
durch Anmeldung von Patenten geschützt
worden).
Unsere Agentur platzierte eine
Observations- und Recherchezelle und machte
den Wettbewerber, der die Nachahmungen und
Fälschungen verursacht hatte, sowie dessen
Kunden ausfindig. Nach unserer Schadensanalyse
übermittelten wir das unsererseits zusammengetragene
Beweismaterial an den Kunden.
Der Kunde erlangte auf diesem Wege Wiedergutmachung
und konnte dann den Vertrieb seines Produkts
ohne unlauteren Wettbewerb fortsetzen.
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Ein Lebensmittelunternehmen
wandte sich aufgrund von Unregelmäßigkeiten,
die durch dessen Buchhaltungskanzlei festgestellt
wurden, an unsere Abteilungen.
In der Tat stellte die Agentur
Ferner Investigations fest, dass ein Mitarbeiter
des Unternehmens - über jeglichen Zweifel
erhaben - an seinem Arbeitsplatz regelmäßig
Diebstähle beging. Dank der Vornahme
einer Observierung und von Nachforschungen
ermittelten wir, dass der Schaden bedeutend
war und der Angestellte in betrügerischer
Absicht verschiedene mit weniger Skrupeln
behaftete Einrichtungen des Gaststättengewerbes
versorgte. Die an den Kunden und die Justiz
übermittelten Beweiselemente (ausführlicher
Bericht, Fotos und Videos) ermöglichten
es dem Unternehmen, den unredlichen Angestellten
wegen groben Verschuldens zu entlassen und
nach Erstattung einer Strafanzeige Wiedergutmachung
zu verlangen.
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Ein Kaufmann war seit mehreren
Monaten Opfer einer Veruntreuung bedeutender
Geldbeträge.
Er verdächtigte eine seiner Angestellten
und ersuchte bei der Gendarmerie um Hilfe,
die ihm allerdings zu verstehen gab, dass
ohne zur Stützung des Verdachts beigebrachte
Beweise keine wirksame Reaktion ihrerseits
möglich sei.
Die Ermittlungen von Herrn
Richard Ferner, Privatermittler (Privatdetektiv)
zeigten sehr schnell, dass die verdächtigte
Person sehr wohl Urheberin der Geldveruntreuung
war, dass sich aber auch noch eine zweite
Angestellte einiger Diebstähle schuldig
gemacht hatte. Nach Erstattung einer Strafanzeige
und Übermittlung der unsererseits beigebrachten
Beweise (Bericht, Fotos, Videos) wurden die
in betrügerischer Absicht handelnden
Angestellten von der Gendarmerie vernommen.
Angesichts der durch unsere Agentur zusammen
getragenen und der Gendarmerie übergebenen
Beweise, bekannten sie sich schnell zu ihren
Taten. Die beiden Angestellten wurden vor
das Großinstanzgericht geladen und wegen
Diebstahls und Veruntreuung von Kapital verurteilt.
Der Kaufmann entließ diese Angestellten
wegen groben Verschuldens und erlangte die
Erstattung des geschätzten Schadens.
(Die Installation einer Video-Überwachung
ist in einem Handelsgeschäft oder einem
Unternehmen bei Strafsachen wie beispielsweise
Diebstahl unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Unsere Installation wurde mit Zustimmung des
Oberstaatsanwalts beim Großinstanzgericht
angebracht.)
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Ein Unternehmen
stellte den Diebstahl mehrerer Computer und
deren Inhalts fest, war aber der Auffassung,
dass es sich nicht um einen Diebstahl von
besonderer Tragweite handelte, da von dem
Diebstahl alte Computer betroffen waren, die
sich in den Kartons der vor Kurzem gelieferten
neuen Computer befanden. Aus diesem Grunde
ging das Unternehmen davon aus, dass die Diebe
einem Irrtum erlegen waren. Gleichwohl nahm
das Unternehmen Kontakt zu uns auf, um Untersuchungen
zu den innerbetrieblichen Diebstählen
anstellen zu lassen und nach der Sicherheitslücke
im Unternehmen zu suchen, das zu diesem Zeitpunkt
allerdings bereits über einen Sicherheitsposten
und Wachpersonal verfügte.
Unsere Agentur stellte Ermittlungen
zu dem Computerdiebstahl an und deckte auf,
dass es in dem Bereich bereits mehrere Diebstähle
gleicher Art gegeben hatte. Die Analyse der
zusammen getragenen Informationen zeigte,
dass es sich um einen zielgerichteten Diebstahl
von vertraulichen Informationen und Daten
handelte (Industriespionage). In Bezug auf
die betriebsinternen Diebstähle haben
wir durch verdeckte Ermittlung im Unternehmen,
Fotos und einen Bericht nachgewiesen, dass
sich mehrere Angestellte des Unternehmens
an ihrem Arbeitsplatz mit diversen Teilen
und Gerätschaften „versorgten“.
Zur Verbesserung der Sicherheit und der bereits
vorhandenen Bewachung haben wir das Sicherheitssystem
des Wachdienstes getestet und untersucht,
das fehlerhafte System korrigiert und das
Unternehmen über die Notwendigkeit der
Sensibilisierung der Angestellten und die
empfohlenen Mindestmaßnahmen zur Gewährleistung
der Sicherheit informiert. Die Untersuchung
dürfte es dem Unternehmensmanagement
inzwischen gestattet haben, das ungünstige
Arbeitsumfeld inmitten seines Personals ausfindig
zu machen und Kleindiebstähle entscheidend
zu verringern.
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Eine Hotelkette nahm Kontakt
zu uns auf und erbat die Suche nach Adresse,
Personenstand, Beruf und Staatsangehörigkeit
einer Person, die sie gerichtlich verfolgen
wollte. Die gesuchte Dame, die Werbereisen
organisierte, hatte seit einigen Monaten mehrere
Hotels in Frankreich „in Beschlag genommen“.
Die ihrerseits geschuldete „Zeche“
- Einnahme von Mahlzeiten im Hotel (ungefähr
fünfzig Personen pro Tag), Hotelübernachtungen,
Minibar - war hoch. Uns wurde mitgeteilt,
dass Frau X ursprünglich wohl aus Frankreich
stamme, jedoch in Deutschland ansässig
sei.
Die Agentur Ferner Investigations fand die
Spur von Frau X - in Zusammenarbeit mit ihren
deutschen Partnern - in einem kleinen Dorf
in Deutschland. Nach Feststellung ihres Personenstandes
ermittelten wir vor Ort, um ein Maximum an
Informationen zusammen zu tragen. Diese Dame
hatte im Jahre 1994 eine Firma gegründet,
diese war allerdings im Januar 2004 in Liquidation
gegangen. Nunmehr ging sie einer anderen Tätigkeit
nach und unterhielt in einem großen
Haus eine Lebensgemeinschaft mit einem Herrn
X. Wieder in unserer Agentur, übermittelten
wir die Neuigkeiten an den Kunden, der dank
unserer präzisen Informationen Strafantrag
gegen Frau X stellen und sie zur Wiedergutmachung
des erlittenen Schadens auffordern konnte.
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