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Richard Ferner : Privatdetektiv, Strassburg, Elsass
Untersucher im Bereich : Industrie, Handel und privat.

quelques interventions
 

Im Laufe des Jahres 2007 nimmt eine Gesellschaft, Opfer von wiederholten Metalldiebstählen, unsere Dienste in Anspruch. Diese Letztere verarbeitet Aluminium, rostfreies Metall, Messing, und stellt mehrere Warendiebstähle fest.

Um die Spur der gestohlenen Ware wieder zu finden, ermittelt die Agentur FERNER INVESTIGATIONS und unternimmt eine diskrete Überwachung in der Nähe des Unternehmens. Die gesammelten Informationen erweisen, dass am Kopf des Netzes ein Nachtwächter dieses Unternehmens hervorkommt. In der Tat stellen wir mehrere Warendiebstähle fest, die von einem der Nachtwächter begangen wurden. Wir beschließen dann diese Person in Flagranti zu erwischen. Richard Ferner, Privatdetektiv, nimmt mit den zuständigen Behörden der Region Kontakt auf, und leitet die Operationen. Nach einem letzten Metalldiebstahl sperren wir dem räuberischen Wächter den Weg bis zur Ankunft der Polizei, die wir sofort von dem Vergehen unterrichtet hatten. Diese Letzteren kommen schnell vor Ort an und stellen die folgenden Tatsachen fest. Das Fahrzeug des Nachtwächters ist mit 123 Kg Aluminium der Gesellschaft beladen. Unsere Ermittlungen erweisen, dass der Nachtwächter solche Ware seit 2 Jahren an einen Altmetallhändler der Region weiterverkauft. Dieser Angestellte verbringt die Nacht in Polizeigewahrsam. Am folgenden Morgen bei der Durchsuchung des Wohnsitzes des Nachtwächters, decken die Polizisten 1200 Kg Aluminium auf, welche aus der Gesellschaft unseres Kunden und seit zahlreichen Jahren Arbeitgeber des Diebes, entwendet wurde. Infolge dieses frisch begangenen Vergehens hat unser Auftraggeber selbstverständlich den unehrlichen Angestellten für schweres Verschulden entlassen und Schadenersatz beantragt.

 
 

Ein Unternehmen hatte das Absinken seines Umsatzes festgestellt und auf dem Markt seiner Fertigung nachempfundene Produkte entdeckt (die Artikel waren allerdings von diesem Unternehmen durch Anmeldung von Patenten geschützt worden).

Unsere Agentur platzierte eine Observations- und Recherchezelle und machte den Wettbewerber, der die Nachahmungen und Fälschungen verursacht hatte, sowie dessen Kunden ausfindig. Nach unserer Schadensanalyse übermittelten wir das unsererseits zusammengetragene Beweismaterial an den Kunden.
Der Kunde erlangte auf diesem Wege Wiedergutmachung und konnte dann den Vertrieb seines Produkts ohne unlauteren Wettbewerb fortsetzen.

 
 

Ein Lebensmittelunternehmen wandte sich aufgrund von Unregelmäßigkeiten, die durch dessen Buchhaltungskanzlei festgestellt wurden, an unsere Abteilungen.

In der Tat stellte die Agentur Ferner Investigations fest, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens - über jeglichen Zweifel erhaben - an seinem Arbeitsplatz regelmäßig Diebstähle beging. Dank der Vornahme einer Observierung und von Nachforschungen ermittelten wir, dass der Schaden bedeutend war und der Angestellte in betrügerischer Absicht verschiedene mit weniger Skrupeln behaftete Einrichtungen des Gaststättengewerbes versorgte. Die an den Kunden und die Justiz übermittelten Beweiselemente (ausführlicher Bericht, Fotos und Videos) ermöglichten es dem Unternehmen, den unredlichen Angestellten wegen groben Verschuldens zu entlassen und nach Erstattung einer Strafanzeige Wiedergutmachung zu verlangen.

 
 

Ein Kaufmann war seit mehreren Monaten Opfer einer Veruntreuung bedeutender Geldbeträge.
Er verdächtigte eine seiner Angestellten und ersuchte bei der Gendarmerie um Hilfe, die ihm allerdings zu verstehen gab, dass ohne zur Stützung des Verdachts beigebrachte Beweise keine wirksame Reaktion ihrerseits möglich sei.

Die Ermittlungen von Herrn Richard Ferner, Privatermittler (Privatdetektiv) zeigten sehr schnell, dass die verdächtigte Person sehr wohl Urheberin der Geldveruntreuung war, dass sich aber auch noch eine zweite Angestellte einiger Diebstähle schuldig gemacht hatte. Nach Erstattung einer Strafanzeige und Übermittlung der unsererseits beigebrachten Beweise (Bericht, Fotos, Videos) wurden die in betrügerischer Absicht handelnden Angestellten von der Gendarmerie vernommen. Angesichts der durch unsere Agentur zusammen getragenen und der Gendarmerie übergebenen Beweise, bekannten sie sich schnell zu ihren Taten. Die beiden Angestellten wurden vor das Großinstanzgericht geladen und wegen Diebstahls und Veruntreuung von Kapital verurteilt.
Der Kaufmann entließ diese Angestellten wegen groben Verschuldens und erlangte die Erstattung des geschätzten Schadens. (Die Installation einer Video-Überwachung ist in einem Handelsgeschäft oder einem Unternehmen bei Strafsachen wie beispielsweise Diebstahl unter bestimmten Bedingungen zulässig. Unsere Installation wurde mit Zustimmung des Oberstaatsanwalts beim Großinstanzgericht angebracht.)

 
 

Ein Unternehmen stellte den Diebstahl mehrerer Computer und deren Inhalts fest, war aber der Auffassung, dass es sich nicht um einen Diebstahl von besonderer Tragweite handelte, da von dem Diebstahl alte Computer betroffen waren, die sich in den Kartons der vor Kurzem gelieferten neuen Computer befanden. Aus diesem Grunde ging das Unternehmen davon aus, dass die Diebe einem Irrtum erlegen waren. Gleichwohl nahm das Unternehmen Kontakt zu uns auf, um Untersuchungen zu den innerbetrieblichen Diebstählen anstellen zu lassen und nach der Sicherheitslücke im Unternehmen zu suchen, das zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits über einen Sicherheitsposten und Wachpersonal verfügte.

Unsere Agentur stellte Ermittlungen zu dem Computerdiebstahl an und deckte auf, dass es in dem Bereich bereits mehrere Diebstähle gleicher Art gegeben hatte. Die Analyse der zusammen getragenen Informationen zeigte, dass es sich um einen zielgerichteten Diebstahl von vertraulichen Informationen und Daten handelte (Industriespionage). In Bezug auf die betriebsinternen Diebstähle haben wir durch verdeckte Ermittlung im Unternehmen, Fotos und einen Bericht nachgewiesen, dass sich mehrere Angestellte des Unternehmens an ihrem Arbeitsplatz mit diversen Teilen und Gerätschaften „versorgten“. Zur Verbesserung der Sicherheit und der bereits vorhandenen Bewachung haben wir das Sicherheitssystem des Wachdienstes getestet und untersucht, das fehlerhafte System korrigiert und das Unternehmen über die Notwendigkeit der Sensibilisierung der Angestellten und die empfohlenen Mindestmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit informiert. Die Untersuchung dürfte es dem Unternehmensmanagement inzwischen gestattet haben, das ungünstige Arbeitsumfeld inmitten seines Personals ausfindig zu machen und Kleindiebstähle entscheidend zu verringern.

 
 

Eine Hotelkette nahm Kontakt zu uns auf und erbat die Suche nach Adresse, Personenstand, Beruf und Staatsangehörigkeit einer Person, die sie gerichtlich verfolgen wollte. Die gesuchte Dame, die Werbereisen organisierte, hatte seit einigen Monaten mehrere Hotels in Frankreich „in Beschlag genommen“. Die ihrerseits geschuldete „Zeche“ - Einnahme von Mahlzeiten im Hotel (ungefähr fünfzig Personen pro Tag), Hotelübernachtungen, Minibar - war hoch. Uns wurde mitgeteilt, dass Frau X ursprünglich wohl aus Frankreich stamme, jedoch in Deutschland ansässig sei.

Die Agentur Ferner Investigations fand die Spur von Frau X - in Zusammenarbeit mit ihren deutschen Partnern - in einem kleinen Dorf in Deutschland. Nach Feststellung ihres Personenstandes ermittelten wir vor Ort, um ein Maximum an Informationen zusammen zu tragen. Diese Dame hatte im Jahre 1994 eine Firma gegründet, diese war allerdings im Januar 2004 in Liquidation gegangen. Nunmehr ging sie einer anderen Tätigkeit nach und unterhielt in einem großen Haus eine Lebensgemeinschaft mit einem Herrn X. Wieder in unserer Agentur, übermittelten wir die Neuigkeiten an den Kunden, der dank unserer präzisen Informationen Strafantrag gegen Frau X stellen und sie zur Wiedergutmachung des erlittenen Schadens auffordern konnte.

 
 
Die ausgereichten Berichte können verwendet und bei Gericht vorgelegt werden. Sie werden (gemäß Art. 200 bis 202 der Neuen frz. Zivilprozessordnung) als Beweiselemente anerkannt.
 
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